Punkte in Flensburg - Welche Vergehen werden wie bestraft?

Das Verkehrszentralregister im Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg enthält die Vergehen aller deutschen Verkehrssünder. Dieses Punktesystem existiert seit 1974 und löste vorhergehende Systeme in diesem Bereich ab. Sobald man eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat im Straßenverkehr begeht, erfolgt ein Eintrag der Kartei mit den entsprechenden Punkten.

Wie viele Punkte gibt es für...?

Flensburg Punkte

Ordnungswidrigkeiten werden mit maximal 4 Punkten und Bußgeldern ab 40 Euro bestraft. Delikte werden bestraft mit 5 oder mehr Punkten. Diese Straftaten zeichnen sich vor allem durch die unmittelbare Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer aus. So wird beispielsweise die Gefährdung anderer unter Einfluss berauschender Mittel mit 7 Punkten bestraft. Fahren ohne Fahrerlaubnis bringt dem Fahrzeugführer 6 Punkte ein.

Der Katalog für Ordnungswidrigkeiten ist deutlich länger, als der für Delikte. Bei Missachtung der Vorfahrt ist ein Bußgeld von 100 Euro die Regel und 3 Punkte in Flensburg. Eine etwas weniger schwerwiegende Ordnungswidrigkeit stellt beispielsweise das Parken in Feuerwehrzufahrten oder eine Behinderung von Einsatzfahrzeugen durch falsches Parken dar. Dies wird mit einem Punkt und 40 Euro Bußgeld und mehr bestraft. Falsches Überholen zum Beispiel durch Missachtung von Verkehrszeichen kann mit bis zu 4 Punkten geahndet werden und Bußgeldern von 300 Euro und eventuell mehr.

Doch auch die Sicherung des eigenen Autos ist wichtig, um andere nicht zu gefährden und damit Punkte zu vermeiden. Fehlende Schneeketten auf vereisten Straßen sind ein Vergehen, da nicht die angemessene Bereifung gewählt wurde. Hierbei kann es zu Bußgeldern ab 50 Euro kommen und 3 Punkten im Register.

Wer sich nicht an die zulässige Höchstgeschwindigkeit mit Schneeketten hält, dem blüht ein Bußgeld ab 80 Euro und möglicherweise zusätzliche 3 Punkte in Flensburg.

Der ausgedehnte Bußgeldkatalog zeigt, dass jedes Vergehen Folgen hat und man im Straßenverkehr besonders die anderen Verkehrsteilnehmer nicht gefährden sollte, nicht nur um mögliche Punkte und Bußgelder zu vermeiden.

 

Bildquelle: © Arno Bachert - pixelio.de